Personalitätsprinzip

Personalitätsprinzip
legt fest, dass die Unternehmensführung in Genossenschaften stark soziologisch in Hinblick auf die Personenvereinigung ausgerichtet ist. Dies drückt sich wie folgt aus: Gleichheit des Stimmrechts der Genossenschaftsmitglieder, offene Mitgliedschaft, Mindestzahl von sieben Personen als Träger der Genossenschaft; die Beitrittsfreiheit bezieht sich auf Personen, welche die Möglichkeit haben, dem genossenschaftlichen Personalverband beizutreten. Auch in der Genossenschaftsdemokratie kommt das P. dadurch zum Ausdruck, dass Entscheidungen nur durch die Mehrheit der Mitglieder einer Genossenschaft grundsätzlich im Sinn des Eine-Person-Eine-Stimme-Prinzips möglich sind. In der Genossenschaftsfinanzierung schlägt sich das P. in dem Sinn nieder, dass eine Eigenkapitalbeteiligung ohne Mitgliedschaft nicht möglich ist, beim Austritt aus der Genossenschaft der Geschäftsanteil nicht im Unternehmen verbleibt, sondern ausbezahlt wird und sich bei schwankender Mitgliederzahl auch eine verändernde Eigenkapitalbasis ergibt.

Lexikon der Economics. 2013.

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